| Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen großen Schritt getan und unterstützen die Akupunktur in ihren Leistungskatalog bei zwei Indikationen:
Chronisches LWS-Syndrom , Gonarthrose aufzunehmen.
Für alle anderen Indikationen gilt weiterhin, dass die Akupunktur zu den so genannten Individuellen Gesundheits- Leistungen (IGEL-Leistungen) gehört.
Dies bedeutet, dass Kassenpatientinnen und- patienten das Recht haben, von ausgebildeten und erfahrenen Ärztinnen und Ärzten akupunktiert zu werden.
Im Rahmen der "Kassenakupunktur" werden 10 bzw. insbesondere Einzelfälle 15 Körperakupunkurbehandlungen unter bestimmten Bedingung als Kassenleiten übernommen. Die Erkrankungen müssen nachgewiesenermaßen chronisch sein, die Therapie muss in einen vorgegebenen Zeitraum unter umgebenen Bedingungen durchgeführt werden. Bei allen anderen Erkrankungen müssen Sie die Kosten der Behandlung selber tragen. Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, werden die Kosten einer Akupunkturbehandlung im Rahmen einer Schmerzbehandlung immer erstattet. Eine einzelne Akupunkturbehandlung dauert oft etwa 30 Minuten. Sie wird dann nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit einem Betrag vergütet. Die Vergütung unterscheidet sich natürlich je nach der Behandlung. Daher variieren die Kosten je nachdem, ob es sich um Ganzkörpernadelakupunktur oder um eine Kombinationstherapie mit Moxa, Schröpfköpfchen oder anderen Zusatzleistungen handelt. Die Einzelheiten sollten daher vorher mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt besprochen werden.
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